Nennschluss: 06. September 2024
Nenngeld: 130,00 Euro; 30,00 Euro nur für Haar- und Formwert Beurteilung (ohne HZP)
Zahlungseingang bis spätestens 09.09.2024. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des
Nenngeldes, sollte zum Nennschluss das Nenngeld nicht auf das Prüfungskonto überwiesen sein, wird die Nennung als nichtig erachtet. Nenngeld ist Reugeld!
Haar- und Formwert-Beurteilung findet im Rahmen der Edgar-Heyne-HZP statt.